Die SDK hat eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet.
Basis:
– Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 (Whistleblowergesetz)
– Vorgaben der Menschenrechtscharta, unterzeichnet am 06.07.2022
Die Meldestelle steht Ihnen offen, wenn Sie bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit der SDK im Kontakt stehen. Sie können Hinweise telefonisch (+352 621 264 423), per E-Mail (thomas.hoffmann@sdk.lu) oder schriftlich (Meldestelle Hinweisgeberschutz bei der SDK, Zone Industrielle Piret, L-7737 Colmar-Berg) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität :
- der hinweisgebenden Person,
- der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
- der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.