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emwelt.luAltfahrzeuge
Wohin mit dem Altfahrzeug ?
Die Entsorgung von Altfahrzeugen ist entsprechend der grossherzoglichen Verordnung über Altautos und der Vereinbarung zwischen den Luxemburger Autohändlern/-imporateuren und dem Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung geregelt. Betroffen sind neben PKWs (und Transportern mit bis zu 9 Sitzen incl. Fahrer) auch Transporter bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 to. Dies gilt für Fahrzeuge gleich welchen Alters seit dem 01.01.2007.
Industrie und Handel sind demnach verpflichtet, Systeme zur Erfassung und Demontage zu installieren. Der Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet, das Altfahrzeug über eine genehmigte Sammelstelle zu entsorgen bzw. zu einer Demontageanlage zu bringen. Hier erhält er ein offizielles Verwertungszertifikat zur Vorlage bei der SNCA. Fahrzeuge können nur mit vorliegendem Verwertungszertifikat abgemeldet werden.
Voraussetzung für die kostenlose Abgabe ist allerdings, dass das Altfahrzeug noch alle essentiellen Teile wie Motor, Getriebe etc. enthält und dass keine Fremdabfälle hinzugefügt wurden. Die Altfahrzeuge können vom Letztbesitzer sowohl zu einer Annahmestelle als auch direkt zu der Demontageanlage gebracht werden. Fragen Sie Ihren Autohändler. Detailinfos zu den von den Herstellern beauftragten Rücknahmestellen finden sie auf der Internetseite der emwelt.lu.
Die Altautoverordnung geht über die reine Rücknahmeverpflichtung hinaus und fordert explizit neue Vermeidungs- und Verwertungsstrategien. Diese soll u.a. erreicht werden, durch Konzeption und Bau von Fahrzeugen, die leicht zu demontieren sind und deren Teile leichter wiederzuverwenden bzw. zu verwerten sind sowie die Steigerung des Einsatzes von Recyclingprodukten im Automobilbau. In diesem Sinne sind auch feste Verwertungsquoten gefordert. Neben den Quoten sieht die Gesetzgebung auch vor dass gefährliche Bestandteile wie z.B. Quecksilber, Blei, Chrom IV stufenweise bei den Neuwagen durch unproblematische Stoffe ersetzt werden.
Beachten Sie, dass Altfahrzeuge dem Abfallgesetz unterliegen. Dabei gelten Fahrzeuge, die nicht schadstoffentfrachtet wurden und demnach noch Altöle, Betriebsflüssigkeiten oder die Batterie enthalten als gefährlicher Abfall.
Geben Sie Altfahrzeuge daher nicht an unbekannte Aufkäufer oder Schrotthändler. Achten sie darauf das Sie ein offiziell anerkanntes Verwertungszertifikat erhalten.
Achten Sie beim Kauf eines Neufahrzeuges auf die Umwelt, d.h. niedrigen Verbrauch und CO2-Ausstoss, sowie gute Verwertbarkeit am Nutzungsende.
In der Demontageanlage findet eine sogenannte Schadstoffentfrachtung der Altfahrzeuge statt. Dabei werden alle problematischen Bestandteile, d.h. Betriebsflüssigkeiten, die Batterie, Airbags, der Katalysator, sowie alle anderen Teile, die Problemprodukte enthalten können, entfernt. Neben den Problemprodukten schreibt die Verordnung auch die Demontage von Reifen, Glasscheiben, Aluminiumfelgen, Auswuchtgewichten sowie anderen Metallen vor, falls diese nicht beim späteren Schreddern getrennt werden. Ab dem 1. Januar 2015 sieht die Gesetzgebung höhere Verwertungsquoten von bis zu 95% der Altfahrzeuge vor.